Impressum
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Recht oder Unrecht
ist ein Projekt von
Hard-Impression's
Inhaber:
Udo Hartmann
Holsatenallee 17c
24576 Bad Bramstedt
Tel.: 04192 8191129
E-Mail info@recht-oder-unrecht.com
UST-idNr.: DE221167980
Verantwortlich im Sinne des Presserechts und des § 6 des Mediendienste-Staatsvertrages:
Udo Hartmann
Holsatenallee 17c
24576 Bad Bramstedt
email : info@recht-oder-unrecht.com
Verantwortlich für die über das Projekt
"Recht oder Unrecht" angebotene Rechtsberatung
und für die Rechnungstellung:
Kanzlei Theo Schmidt
Kortumstr. 16, 44787 Bochum
Telefon: 0234 / 9648440
Telefax: 0234 / 6407740
E-Mail: Kanzlei@Theo-Schmidt.de
Internet: www.theo-schmidt.de
Zulassung/Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
Herr Theo Schmidt ist als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.
Aufsichtsbehörde ist die » Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee
18, 59063 Hamm.
Für Rechtsanwälte gelten berufsrechtliche Regelungen,
die im Internet auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
abrufbar sind.
http://www.brak.de/seiten/06.php
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Neues aus dem
Familienrecht
Das BVerfG hat entschieden das private Vaterschaftsgutachten, bei denen die Proben
durch einen nicht sorgeberechtigten Vater entnommen wurden ohne genehmigung der
alleinsorgeberechtigten Mutter, nicht als Beweis vor Gericht zulässig sind.
1 BvR 421/05
Neues aus dem
Verkehrsrecht
Der Europäischer Gerichtshof entschied am 06.04.2006 das deustche Behörden
den EU-Führerschein anerkennen müssen, wenn er nach einer Sperrfrist
erworben wurde. Az.: C-227/05
Neues aus dem
Erbrecht
Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB
OLG Naumburg AZ: 10 Wx 10/05
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