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Unterhalt volljährige Kinder




Kindesunterhalt: Unterhalt für volljährige Kinder

 

Im Haushalt eines Elternteils lebende volljährige Kinder

Für volljährige Kinder müssen beide Eltern Unterhalt zahlen. Es muss also auch derjenige Elternteil zahlen, in dessen Haushalt das volljährige Kind lebt. Zur Berechnung der Unterhaltshöhe wird das Nettoeinkommen beider Ehegatten addiert. Aus dem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute ergibt sich die maßgebliche Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Aus dieser ergibt sich der insgesamt zahlbare Kindesunterhaltsbetrag (= Bedarf des Kindes). Der zahlbare Unterhalt wird zwischen den beiden Elternteilen verteilt entsprechend der Höhe ihres Einkommens. Der notwendige Selbstbehalt (Link auf die Seite Selbstbehaltssätze) gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt bei nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,-- € und bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 890,-- € (je nach OLG) .

Unterhalt für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt

Volljährige Kinder mit eigenem Haushalt haben in der Regel einen pauschalen Unterhaltsbedarf in Höhe von monatlich 640,-- € (je nach OLG). Beide Eltern sind verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Der zahlbare Unterhalt wird zwischen den Eltern verteilt entsprechend der Höhe ihres Einkommens.








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