Unterhalt volljährige Kinder
Kindesunterhalt: Unterhalt für volljährige Kinder
Im Haushalt eines Elternteils lebende volljährige Kinder
Für volljährige Kinder müssen beide Eltern Unterhalt zahlen.
Es muss also auch derjenige Elternteil zahlen, in dessen Haushalt das volljährige
Kind lebt. Zur Berechnung der Unterhaltshöhe wird das Nettoeinkommen beider
Ehegatten addiert. Aus dem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute
ergibt sich die maßgebliche Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Aus dieser
ergibt sich der insgesamt zahlbare Kindesunterhaltsbetrag (= Bedarf des Kindes).
Der zahlbare Unterhalt wird zwischen den beiden Elternteilen verteilt entsprechend
der Höhe ihres Einkommens. Der notwendige Selbstbehalt (Link auf die Seite
Selbstbehaltssätze) gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines
Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt
bei nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,-- € und
bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 890,-- € (je nach
OLG) .
Unterhalt für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt
Volljährige Kinder mit eigenem Haushalt haben in der Regel einen pauschalen
Unterhaltsbedarf in Höhe von monatlich 640,-- € (je nach OLG). Beide
Eltern sind verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Der zahlbare Unterhalt wird zwischen
den Eltern verteilt entsprechend der Höhe ihres Einkommens.
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