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Unterhalt Kinder




Kindesunterhalt: Unterhalt für minderjährige Kinder

Unterhalt für minderjährige Kinder ist zahlbar, sobald die Eltern getrennt leben. Der Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder leben, erbringt Unterhalt durch Betreuung der Kinder. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt in Geld zu leisten. Die Zahlungen haben zu erfolgen an den Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder leben. Die Höhe des zahlbaren Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der zahlbare Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern beträgt bei nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,-- € und bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 890,-- €.



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