AGB's     Impressum

Unterhalt Kindergeld




Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt

 

Berechtigt zum Bezug des Kindergeldes ist der Elternteil, in dessen Haushalt die minderjährigen Kinder leben. Bei dem anderen Elternteil erfolgt eine Anrechnung eines Teils des Kindergeldes über den zahlbaren Unterhalt. Die Anrechnung erfolgt je nach Höhe des zahlbaren Unterhalts bis zum 77,-- € monatlich (= hälftiges Kindergeld). Die Kindergeldanrechnung verringert also den zahlbaren Kindesunterhalt.


Beispiel:

Die Eheleute Müller trennen sich. Der gemeinsame Sohn Maximilian, 10 Jahre alt und die gemeinsame Tochter Alina, 5 Jahre alt bleiben im Haushalt der Mutter. Herr Müller hat monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.800,-- €. Er ist daher einzugruppieren in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Für Alina ist daher grundsätzlich Unterhalt zahlbar in Höhe von 247,-- € und unter Kindergeldanrechnung in Höhe von 199,-- €. Für Maximilian ist Kindesunterhalt zahlbar in Höhe von 299,-- € und unter Kindergeldanrechnung in Höhe von 257,-- €.




Weitere Themen


Unterhalt

Kindergeldanrechnung auf dem Unterhalt - Kindesunterhalt minderjährige Kinder - Unterhalt bei volljährigen Kinder - Unterhalt und Unterhaltsbedarf - Ehegattenunterhalt Trennungsunterhalt

Scheidung

Scheidungsvorraussetzungen - Zuständiges Gericht bei einer Scheidung

Neues aus dem
Familienrecht

Das BVerfG hat entschieden das private Vaterschaftsgutachten, bei denen die Proben durch einen nicht sorgeberechtigten Vater entnommen wurden ohne genehmigung der alleinsorgeberechtigten Mutter, nicht als Beweis vor Gericht zulässig sind.
1 BvR 421/05

Neues aus dem
Verkehrsrecht

Der Europäischer Gerichtshof entschied am 06.04.2006 das deustche Behörden den EU-Führerschein anerkennen müssen, wenn er nach einer Sperrfrist erworben wurde. Az.: C-227/05

Neues aus dem
Erbrecht

Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB
OLG Naumburg AZ: 10 Wx 10/05

Homepage