Unterhalt Kindergeld
Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt
Berechtigt zum Bezug des Kindergeldes ist der Elternteil, in dessen Haushalt
die minderjährigen Kinder leben. Bei dem anderen Elternteil erfolgt eine
Anrechnung eines Teils des Kindergeldes über den zahlbaren Unterhalt. Die
Anrechnung erfolgt je nach Höhe des zahlbaren Unterhalts bis zum 77,--
€ monatlich (= hälftiges Kindergeld). Die Kindergeldanrechnung verringert
also den zahlbaren Kindesunterhalt.
Beispiel:
Die Eheleute Müller trennen sich. Der gemeinsame Sohn Maximilian, 10 Jahre
alt und die gemeinsame Tochter Alina, 5 Jahre alt bleiben im Haushalt der Mutter.
Herr Müller hat monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.800,-- €.
Er ist daher einzugruppieren in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Für
Alina ist daher grundsätzlich Unterhalt zahlbar in Höhe von 247,--
€ und unter Kindergeldanrechnung in Höhe von 199,-- €. Für
Maximilian ist Kindesunterhalt zahlbar in Höhe von 299,-- € und unter
Kindergeldanrechnung in Höhe von 257,-- €.
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