Zuständiges Gericht bei einer Scheidung
Welches Gericht ist für das Scheidungsverfahren zuständig?
Zuständig für Scheidungsverfahren sind die Amtsgerichte. Konkret zuständig
für ein Scheidungsverfahren ist das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte
mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.
Wenn es keine minderjährigen Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig,
an dem Ort wo die Eheleute zuletzt zusammen gelebt haben, falls einer der Eheleute
noch an diesem Ort wohnt.
Lebt keiner der Ehegatten mehr in dem Ort, in dem man früher zusammen
gelebt hat, ist das Amtsgericht zuständig in dem Ort, an dem der andere
Ehegatte lebt, an den der Scheidungsantrag zugestellt werden soll.
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