Scheidungsvoraussetzungen
Grundsätzlich ist Voraussetzung für eine Scheidung, dass die Eheleute
vor Stellung des Scheidungsantrages mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben.
Die Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses erfolgt sein.
Eine solche Trennung innerhalb einer Wohnung und eines Hauses besteht, wenn
in verschiedenen Zimmern geschlafen wird, getrennt gewirtschaftet wird und praktisch
keine Dienstleistungen für einander erbracht werden (also nicht mehr für
den anderen Ehegatten gewaschen, geputzt, gekocht oder eingekauft wird).
In Zweifelsfällen sollte die Angelegenheit mit einem Rechtsanwalt besprochen
werden um zu klären, ob die Voraussetzungen zur Stellung eines Scheidungsantrages
bei einem Getrenntleben innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses
gegeben sind.
Die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft darf nicht mehr zu erwarten
sein. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens einer der Eheleute die Wiederherstellung
der Lebensgemeinschaft ablehnt.
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