AGB's     Impressum

Scheidungsvoraussetzungen

Grundsätzlich ist Voraussetzung für eine Scheidung, dass die Eheleute vor Stellung des Scheidungsantrages mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Die Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses erfolgt sein. Eine solche Trennung innerhalb einer Wohnung und eines Hauses besteht, wenn in verschiedenen Zimmern geschlafen wird, getrennt gewirtschaftet wird und praktisch keine Dienstleistungen für einander erbracht werden (also nicht mehr für den anderen Ehegatten gewaschen, geputzt, gekocht oder eingekauft wird).
In Zweifelsfällen sollte die Angelegenheit mit einem Rechtsanwalt besprochen werden um zu klären, ob die Voraussetzungen zur Stellung eines Scheidungsantrages bei einem Getrenntleben innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses gegeben sind.

Die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft darf nicht mehr zu erwarten sein. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens einer der Eheleute die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft ablehnt.



Weitere Themen


Unterhalt

Kindergeldanrechnung auf dem Unterhalt - Kindesunterhalt minderjährige Kinder - Unterhalt bei volljährigen Kinder - Unterhalt und Unterhaltsbedarf - Ehegattenunterhalt Trennungsunterhalt

Scheidung

Scheidungsvorraussetzungen - Zuständiges Gericht bei einer Scheidung

Neues aus dem
Familienrecht

Das BVerfG hat entschieden das private Vaterschaftsgutachten, bei denen die Proben durch einen nicht sorgeberechtigten Vater entnommen wurden ohne genehmigung der alleinsorgeberechtigten Mutter, nicht als Beweis vor Gericht zulässig sind.
1 BvR 421/05

Neues aus dem
Verkehrsrecht

Der Europäischer Gerichtshof entschied am 06.04.2006 das deustche Behörden den EU-Führerschein anerkennen müssen, wenn er nach einer Sperrfrist erworben wurde. Az.: C-227/05

Neues aus dem
Erbrecht

Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB
OLG Naumburg AZ: 10 Wx 10/05

Homepage