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Erbrecht

Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE NJW 95, 2977).

Erbschaft, Pflichtteil, Schenkung, Vermächtnis, Enterbung sowie Testament usw. Qualifizierte Antworten auf Fragen in diesen und allen weiteren Themen zum Erbrecht können Sie kostengünstig und schnell bei Recht-oder-Unrecht erhalten.

Das Erbrecht wird hauptsächlich im fünften Buch des Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geregelt und dort in folgende Abschnitte unterteilt:

Abschnitt 1 Erbfolge § 1922 - § 1941

Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben § 1942 - § 2063

Titel 1 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts § 1942 - § 1966

Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 1 Nachlassverbindlichkeiten § 1967 - § 1969
Untertitel 2 Aufgebot der Nachlassgläubiger § 1970 - § 1974
Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben § 1975 - § 1992
Untertitel 4 Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben § 1993 - § 2013
Untertitel 5Aufschiebende Einreden § 2014 - § 2017

Titel 3 Erbschaftsanspruch § 2018 - § 2031

Titel 4 Mehrheit von Erben
Untertitel 1Rechtsverhältnis der Erben untereinander §§ 2032 - 2057a
Untertitel 2 Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern § 2058 - § 2063

Abschnitt 3 Testament § 2064 - § 2273

Titel 1 Allgemeine Vorschriften § 2064 - § 2086

Titel 2 Erbeinsetzung § 2087 § 2099

Titel 3 Einsetzung eines Nacherben § 2100 - § 2146

Titel 4 Vermächtnis § 2147 - § 2191

Titel 5 Auflage § 2192 Anzuwendende Vorschriften § 2196 Unmöglichkeit der Vollziehung

Titel 6 Testamentsvollstrecker § 2197 - § 2228

Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments § 2229 § 2264

Titel 8 Gemeinschaftliches Testament § 2265 - § 2273

Abschnitt 4 Erbvertrag § 2274 - § 2302

Abschnitt 5 Pflichtteil § 2303 - § 2338

Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit § 2339 - § 2345

Abschnitt 7 Erbverzicht § 2346 - § 2352

Abschnitt 8 Erbschein § 2353 - § 2370

Abschnitt 9 Erbschaftskauf § 2371 - § 2385


Neues aus dem
Familienrecht

Das BVerfG hat entschieden das private Vaterschaftsgutachten, bei denen die Proben durch einen nicht sorgeberechtigten Vater entnommen wurden ohne genehmigung der alleinsorgeberechtigten Mutter, nicht als Beweis vor Gericht zulässig sind.
1 BvR 421/05

Neues aus dem
Verkehrsrecht

Der Europäischer Gerichtshof entschied am 06.04.2006 das deustche Behörden den EU-Führerschein anerkennen müssen, wenn er nach einer Sperrfrist erworben wurde. Az.: C-227/05

Neues aus dem
Erbrecht

Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB
OLG Naumburg AZ: 10 Wx 10/05

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